Entscheidung vertagt
GREBENAU - (cdc). Nachdem die Stadt Grebenau die Straßenausbaubeiträge während ihrer jüngsten Stadtverordnetenversammlung abgeschafft hat, sollte im Haupt- und Finanzausschuss am Dienstagabend über die Gegenfinanzierung beratschlagt und beschlossen werden. Allerdings blieben zu viele Fragen offen und es gab keine Beschlussempfehlung. Stattdessen sollen sich zunächst die Fraktionen nochmals intensiv mit dem Thema auseinandersetzen.
„Wir haben uns intensiv ausgetauscht und waren uns einig, die Finanzierungslücke schließen zu müssen. Jetzt warten wir erstmal die Rückläufer aus den Fraktionen ab, zur nächsten Parlamentssitzung am 21. Oktober soll es geregelt sein“, gibt sich Bürgermeister Lars Wicke (Freie Wähler) optimistisch.
Größter Knackpunkt schon bei der Abschaffung war und ist weiterhin, dass es momentan keine Möglichkeit gibt, Bürger, die vor Kurzem Straßenbeiträge gezahlt haben, in Zukunft zu entlasten. „Wir wären froh und dankbar, wenn der Gesetzgeber uns Türen öffnet, um Abhilfe zu schaffen“, so Wicke. Derzeit gebe es keine gesetzliche Möglichkeit zur Rückzahlung erhobener Straßenausbaugebühren. Allerdings seien diesbezüglich noch Gerichtsverfahren etwa in Limburg und Niederaula anhängig. Da müsse man abwarten und schauen, ob sich eine Möglichkeit auftut. Ein anderer Punkt sei, dass man herausgefunden habe, dass 30 Prozent der Grundsteuer von 50 Adressaten im Gründchen bezahlt werden. Insgesamt seien 1250 Grundstücke veranlagt. „Die größten Gewerbesteuerzahler sind die größten Grundsteuerzahler“, fasst Wicke zusammen. Auf diese würde somit eine Doppelbelastung zu kommen. Er wolle den Fraktionen nicht vorgreifen, aber ein Szenario gehe von folgendem aus: Bei 1000 Grundstücken Wohnbebauung und den jährlich benötigten Mehreinnahmen für die Straßensanierung von rund 100 000 Euro, bedeutete das pro Haushalt eine Mehrbelastung von 100 Euro. Je nach Größe des Haushalts und Grundstücks würden einige 150 Euro andere 50 Euro zahlen. Falls es am 21. Oktober – wovon der Rathauschef nicht ausgeht – wieder zu keiner Entscheidung kommen sollte, sei das im Prinzip noch bis zum Jahresende möglich, falls auch das nicht gelinge, könne einer Steuererhöhung auch erst im Jahr 2022 in Kraft treten. „Die Entscheidung, die Abschaffung der Straßenbeiträge rückgängig zu machen, steht nicht zur Disposition. Alle Fraktionen sind sich einig, dass fünfstellige Beträge nicht mehr in die Zeit passen. Wir wären aber auch nicht böse, wenn der Gesetzgeber tätig wird“, betont Wicke.
Quelle: Oberhessische Zeitung https://www.oberhessische-zeitung.de/lokales/vogelsbergkreis/grebenau/entscheidung-vertagt_22306427