Ab der Kalenderwoche 49 gehen Ihnen auf dem Postweg die Ablesekarten zur Übermittlung der Wasserzählerstände für die Verbrauchsabrechnung 2023 zu.
Wir bitten Sie um Selbstablesung und anschließende Übermittlung Ihres Wasserzählerstandes bis zum 01.01.2024
Sie können die Zählerstandmeldung gerne ONLINE abgeben.
Die Meldung erfolgt ganz einfach über den auf der Ablesekarte angedruckten QR-Code oder unsere Homepage:
www.grebenau.org
Wenn Sie uns Ihren Zählerstand ONLINE mitteilen, ist ein Zurücksenden der Ablesekarte nicht erforderlich.
Alternativ kann die Ablesekarte im Rathaus Grebenau eingeworfen werden. Eine Übermittlung Ihres Zählerstandes ist ebenfalls per
E-Mail an: michael.schlosser@der-gvv.de
oder per FAX an: 06636 91894-10 möglich.
Kurzer Hinweis: Die Zählerstände werden ohne Nachkommastellen erfasst. Bei den meisten Wasserzählern sind die (drei) Nachkommastellen rot hinterlegt.
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass mit Eintritt der kalten Jahreszeit die Gefahr besteht, dass die Wasserzähler durch Frosteinwirkung beschädigt werden. Durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Abdichten von Fenstern und Türen, ggf. Wassermesser isolieren) werden Frostschäden und damit Kosten für die Grundstückseigentümer vermieden.
Bei längerer Abwesenheit z. B. länger als 3 Tage, empfiehlt es sich, die Trinkwasseranlage abzusperren.
Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen eine angenehme Adventszeit.
Michael Schlosser und Bernd Lars Schmidt,
Finanzabteilung/Steueramt im Gemeindeverwaltungsverband