August 2023
von Stadt Grebenau (Kommentare: 0)
Nicht nur Wein – jetzt gibt es auch fertigen Saft in Schwarz
Das Jahr ist durchwachsen, sowohl beim Wetter, als auch bei der Ernte. So gibt es Gärten in denen stehen Apfelbäume die sich unter der Last ihrer Früchte biegen, aber es gibt in diesem Jahr auch das genaue Gegenteil. Wenn nämlich der Frost in der falschen Nacht kam.
Für alle die, die in diesem Jahr viele Äpfel ernten können lohnt sich der Weg mit ihrer Ernte nach Schwarz. Bereits vor 2 Jahren konnte der neue Edelstahl Saftkocher in Betrieb genommen werden. Bis zur Abfüllung in die gängigen 5 Liter (Bag in Bag) Gebinde wird alles in der Saftpresse in Schwarz erledigt. Das aufwendige einkochen am heimischen Herd entfällt...
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Grebenau feiert 950 Jahre Ersterwähnung
Groß ist die Zahl und lange der Zeitraum, auf den wir zurückblicken. 950 Jahre, fast ein Jahrtausend. Dies ist der Grund warum Stadt und Bevölkerung zu einem bunten Festwochenende einladen. Los geht es am Samstag, 09. September um 19 Uhr in der Johanniter Halle zu Grebenau. In einem festlichen Abend sollen die Eckpunkte der Grebenauer Geschichte aus ganz unterschiedlichen Blickpunkten kurzweilig betrachtete werden. Dabei geht es um 1073, 1270, 1605, aber lassen Sie sich überraschen. Die Festrede wird Pfr. Toralf Kretschmer gestalten. Für den musikalischen Rahmen sorgen der Chor TonArt aus Schwarz und der Posaunenchor Grebenau...
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950 Jahre Grebenau Übersichtsplan
Durch Klicken auf das Bild können Sie den Übersichtsplan als PDF-Datei ansehen und herunterladen.
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Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auf Gehwegen und Straßen sind überhängende Äste und Sträucher immer wieder ein Ärgernis. Gerade Personen mit Kinderwagen und Kinder selbst, oder Rollstuhlfahrer*innen, sind oft gezwungen, den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehweges nicht zulassen.
Wir weisen deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Rad- und Gehwege, sowie die Fahrbahn in voller Breite dem (Fußgänger)-Verkehr zur Verfügung stehen müssen. Auch kann man immer wieder beobachten, dass die Straßenlampen und wichtige Verkehrsschilder zugewachsen sind, bzw. verdeckt werden und somit zur Beeinträchtigung im Straßenverkehr führt.
Wir appellieren daher an alle Grundstückseigentümer: schneiden Sie bitte Ihre Sträucher, Hecken und Bäume bis an die Grundstücksgrenze zurück. Bitte beachten Sie, dass Hecken nicht nur im unteren Bereich zurückgeschnitten werden müssen, sondern auch im oberen Bereich. Sorgen Sie vor allem durch ständigen Rückschnitt auch dafür, dass Beeinträchtigungen der genannten Art im nächsten Jahr erst gar nicht entstehen können!
Die Ordnungsbehörde wird vermehrt Kontrollen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchführen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Schneiden Sie die Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert ohne Gefahr nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Bedenken Sie dabei, dass bei Regenwetter oder Schneefall der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt.
- Beachten Sie das Lichtraumprofil, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten nicht bis zu einer Höhe von 2,50 m über Rad- /bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m. Schneiden Sie im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.
Eigentümer haften für daraus resultierende Unfälle und Schäden.
Ihre Ordnungsbehörde
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Dorfentwicklung in der Stadt Grebenau
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab sofort können Sie bei der Stadt Grebenau unter der Telefonnummer 06646/970-22 oder gerne auch per E-Mail tamara.neeb@der-gvv.de ein Beratungsgespräch mit dem beauftragten Architektenbüro vereinbaren. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Bitte informieren Sie sich vorab über die geltenden Voraussetzungen zur Förderung sowie der Fördergebietsabgrenzungen auf www.grebenau.de (Rubrik: Rathaus/IKEK) und www.vogelsbergkreis.de (Rubrik: AWLR/Dorfentwicklung).
Ihr Bürgermeister Lars Wicke